Infos zum Corona Virus

Sehr geehrte Eltern!


Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am 06.03.2020 eine Coronavirus-Allgemeinverfügung (siehe Anlage) zum Besuch von Schulen für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen, die ab 07.03.2020 bis auf Weiteres Gültigkeit hat.
Unter anderem sieht die Allgemeinverfügung vor, dass Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten dürfen.
Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt.Die Risikogebiete sind unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.

In Italien sind folgende Regionen als Risikogebiete eingestuft: Südtirol, Emilia-Romagna, Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.

Konkret bedeutet das also: Schülerinnen und Schüler, die sich in den Ferien in Risikogebieten (z.B. Südtirol) aufgehalten haben, dürfen nach Rückkehr aus diesen für 14 Tage die Schule nicht betreten. Dieses Verbot gilt auch für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes (z.B. BuS-Seminar in Ensdorf). Die 14-Tages-Frist läuft ab dem individuellen Rückkehrdatum. Nachdem davon auszugehen ist, dass die letzten Schülerinnen und Schüler spätestens am 01. März 2020 ein Risikogebiet verlassen haben, gilt das Schulbesuchsverbot nach dem derzeitigen Stand der Dinge bis 15. März 2020. Die Nichtteilnahme am Unterricht gilt im Übrigen als entschuldigt i.S.d. § 20 Abs. 1 BaySchO. Da wir die weitere Entwicklung mit dem Corona-Virus nicht vorhersehen können, entscheiden wir zu Beginn der kommenden Woche darüber, ob Veranstaltungen und Fahrten in den nächsten Tagen und Wochen wie geplant stattfinden können, und informieren Sie darüber zeitnah.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen


gez. Christian Schwab

Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums