Notfallbetreuung bis zu den Sommerferien

Liebe Eltern,

auch bis zu den Sommerferien kann bei Bedarf an der Schule jeweils von 08.00 bis 16.00 Uhr an Tagen ohne Präsenzunterricht eine Notbetreuung für Kinder der 5. und 6. Jahrgangsstufe von Eltern, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, eingerichtet werden. Diese kann in Anspruch genommen werden, sofern deren Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Hierzu zählen insbesondere Einrichtungen, die

  • der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung in Schulen und Betreuungseinrichtungen),
  • der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
  • der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf, z. B. Verkaufspersonal in Lebensmittelgeschäften), des Personen- und Güterverkehrs (z. B. Fernverkehr, Piloten, Fluglotsen), der Medien (insbesondere Nachrichten und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation – z. B. Journalisten in der Berichterstattung, nicht dagegen bei Freizeit-Magazinen. Als Beschäftigte im Bereich der Medien gelten nicht nur Redakteure, sondern auch andere in den oben genannten Medien tätige Personen, die für deren Funktionsfähigkeit erforderlich sind), der Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen) und
  • der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Bitte beachten Sie: Die Notbetreuung kann weiterhin auch dann in Anspruch genommen weden, wenn

  • ein Erziehungsberechtigter des Kindes im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist;
  • im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende erwerbstätig ist (im oder außerhalb des Bereichs der kritischen Infrastruktur).

Sollte es für Eltern erforderlich sein, die Notfallbetreuung in Anspruch zu nehmen, bitte ich darum, sich mit dem Sekretariat in Verbindung (09433-203240; sekretariat@gymnasium-nabburg.de) zu setzen und mit der Erklärung (Download) die Berechtigung zur Teilnahme an einer Kinderbetreung gegenüber der Schule nachzuweisen.

Christian Schwab