Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen

- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –
Stand: 11.12.2020

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit, Luftnot
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • (fiebriger) Schnupfen
  • Gliederschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall

ist der Schulbesuch nicht erlaubt.


NEU: Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler

  • 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
  • 48 Stunden fieberfrei war,

Die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests oder eines negativer Covid-19-Test ist nichterforderlich. Die Schulleitung kann jedoch von den Eltern eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass das Kind mindestens 48 Stunden syptomfrei war.

Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkäl-tungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?

  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
  • Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
    • Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuchnicht erlaubt.
    • Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
      • nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde.
      • im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.